Rechtsprechung
VG Stuttgart, 21.01.2005 - 4 K 58/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Durchsuchungsanordnung; Nachweis über Identität; abgelehnter Asylbewerber; Beantragung von Rückreisedokumenten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung; Durchsuchungsanordnung auf Grund Aufklärung der Identität eines abgelehnten Asylbewerbers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.01.2005 - 4 K 58/05
Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist danach keine bloße Formsache (ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. Beschl. v. 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, 1517 m. w. N).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung; …
Zwar reicht es für eine Durchsuchungsanordnung nicht aus, dass die Behörde auf Grund ihrer Erfahrung davon ausgeht, dass der abgelehnte Asylbewerber in seiner Wohnung über Nachweise verfügt, die seine Staatsangehörigkeit oder Identität belegen (so auch VG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2005 - 4 K 58/05 - InfAuslR 2005, 166). - VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07
Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit
Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist danach keine bloße Formsache und darf nicht etwa routinemäßig "auf Vorrat" erteilt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. Beschluss vom 8.3.2004 - 2 BvR 27/04 - NJW 2004, 1517 m. w. N; vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 21.1.2005 - 4 K 58/05 - VENSA). - VG Freiburg, 14.11.2006 - 2 K 1949/06
Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Androhung des Verwaltungszwangs
Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist danach keine bloße Formsache (ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. Beschluss vom 8.3.2004 - 2 BvR 27/04 - NJW 2004, 1517 m. w. N; vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 21.1.2005 - 4 K 58/05 - VENSA). - VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05
Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Durchsuchungsanordnung
Hat die Behörde aber einen Ausreisepflichtigen ohne Fristsetzung aufgefordert, Rückreisedokumente beizubringen, und damit zu erkennen gegeben, dass sie eine eigenverantwortliche Beschaffung von Rückreisedokumenten durch den Ausreisepflichtigen für möglich hält und damit auch einverstanden ist, erscheint es ohne besondere Erläuterung nicht plausibel, wenn sie gleichzeitig beim Verwaltungsgericht eine Durchsuchungsanordnung beantragt, um Identitätsnachweise in seiner Wohnung aufzufinden (so auch VG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2005 - 4 K 58/05 -).